Gegen die Vorratsdatenspeicherung

Mit der Vorratsdatenspeicherung wird zudem eine EU-Richtlinie umgesetzt, welche die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorsieht. In Niedersachsen wurde beispielsweise sogar ein Landesgesetz zur präventiven Telefonüberwachung beschlossen, das später vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde. Weitere Vorschläge von Innenminister Wolfgang Schäuble beinhalten die Speicherung und Verwendung der LKW-Mautdaten zur Verfolgung von Straftaten sowie die Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen.

Zu den Freiheitsrechten eines Menschen gehören jedoch die Rechte auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung. Dies bedeutet, dass Jede/r selbst bestimmen kann, wer welche Informationen über die eigene Person erhält. Der Staat muss deshalb dafür Sorge tragen, dass nur wirklich notwendige Daten gespeichert und überdies sensible Daten besonders geschützt werden. Deshalb lehnen wir die Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikations- und Mautdaten sowie die Online-Durchsuchung ab