Datenschutz für Beschäftigte

Zur Einführung des elektronischen Einkommensnachweises zum 1. Januar 2010 erklärt die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel:

Mit der zentralen Erfassung sensibler Daten über Beschäftigungsverhältnisse wird der Datenschutz in Deutschland ein weiteres Mal ausgehöhlt. Künftig soll in der zentralen Datenbank ‚Elena’ auch erfasst werden, ob und wie viele Tage einE ArbeitnehmerIn gestreikt hat oder aus welchem Grund eine Abmahnung oder eine Kündigung ausgesprochen wurden. Das ist ein weiterer Angriff auf die Rechte der ArbeitnehmerInnen.

Die Daten sollen angeblich nur als Berechnungsgrundlage für die Leistungen der Sozialversicherungen verwendet werden. Doch vor dem Hintergrund der sich in der letzten Zeit häufenden Missbrauchsfälle kann von einer Datensicherheit wohl kaum gesprochen werden. Zu befürchten ist vielmehr, dass interessierte Unternehmen an diese Daten gelangen, um zum Beispiel gewerkschaftlich aktive Beschäftigte nicht mehr einzustellen. Darüber hinaus dürfte allein schon diese potentielle Gefahr ausreichen, um viele Beschäftigte einzuschüchtern.

Wir fordern deshalb, den Angriff der nächsten gigantischen Datenkrake aufzuhalten. Ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist daher der erste richtige Schritt. Damit würden auch die sich häufenden Fälle von Datenmissbrauch in Unternehmen eingeschränkt.