Europawahl faq

alles was du zur europawahl wissen musst

Wer und was wird bei der Europawahl gewählt?

Bei der Europawahl kannst du Parteien wählen, die deine Interessen im Europäischen Parlament vertreten sollen. Diese Parteien stellen in Deutschland Listen mit ihren Kandidat*innen auf – je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr ziehen von ihr ins Parlament ein. Du kannst nicht einzelnen Kandidat*innen auf dieser Liste direkt deine Stimme geben. Deutschland ist mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten.

Was ist das Europäische Parlament?

Auf europäischer Ebene ist das Europäische Parlament (EP) die einzige Einrichtung, die von den Bürger*innen gewählt wird. Hier sitzen Abgeordnete aller Mitgliedsstaaten, um ihre Interessen in der EU zu vertreten.

Was macht das Europäische Parlament?

Die Abgeordneten des Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürger*innen. Zusammen mit Vertreter*innen der Regierungen aus den EU-Mitgliedsstaaten erarbeiten und beschließen sie neue Richtlinien und Verordnungen, die vergleichbar sind mit Gesetzen. Diese betreffen am Ende viele Lebensbereiche aller EU-Bürger*innen und die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sich an sie zu halten. Außerdem kontrollieren die Abgeordneten die anderen EU-Einrichtungen und genehmigen den Haushalt der EU.

Wann ist die Europawahl?

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, dem 09. Juni 2024 statt. In anderen EU-Ländern findet die Wahl zwischen dem 06. und 09.06.2024 statt. Wenn du zu diesem Zeitpunkt nicht an deinem Wohnort bist, kannst du mit etwas Vorlauf die Teilnahme per Briefwahl beantragen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Menschen, die 16 Jahre alt sind und über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen oder in Deutschland wohnhaft sind und sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten. Zudem müssen Wahlberechtigte in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein. In Deutschland erfolgt die Eintragung in ein Wählerverzeichnis in der Regel automatisch, wenn alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind.

Wo und Wie kann ich Wählen?

Wahlberechtigte bekommen an ihre Meldeadresse eine Wahlbenachrichtigung mit allen wichtigen Informationen geschickt. Dort steht auch der Ort, an dem du deine Stimme abgeben kannst. Falls du zu diesem Zeitpunkt nicht kannst, solltest du rechtzeitig die Abgabe deiner Stimme per Briefwahl beantragen.

Kann ich auch per Briefwahl teilnehmen?

Ja, das geht. Dazu musst du einen Wahlschein beantragen. Dafür musst du dich an die Gemeinde oder Stadt deines Hauptwohnsitzes wenden. Die Briefwahlunterlagen werden dir dann automatisch mit dem Wahlschein zugeschickt. Der Wahlschein kann bis Freitag, den 07. Juni bis 18.00 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) kann der Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden. Weitere Informationen findest du auch HIER  im FAQ des Bundeswahlleiters zur Briefwahl.